Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider
bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH

„Der in der Wiener Landesbetriebsordnung vorgesehene Elektrozwang für neue Taxis ab 1.1.2025 ist gesetz- und verfassungswidrig. Er ist weder durch eine Verordnungsermächtigung im Gelegenheitsverkehrsgesetz gedeckt, noch dürfte der Gesetzgeber im Rahmen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes – eines gewerblichen Nebengesetzes – aus kompetenzrechtlichen Gründen energiepolitische Zielsetzungen verfolgen. Fazit: Nicht alles, was von manchen politisch gewollt ist, ist auch rechtlich zulässig.“

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